Wer Recht hat, der sollte auch Recht bekommen!

Doch das beste Recht nützt wenig, wenn es nicht vom Fachmann mit den richtigen Mitteln geltend gemacht werden kann.

Es ist für sie von Vorteil, wenn der Spezialist der Innung oder der Kreishandwerkerschaft Ihnen diese Arbeit ohne zusätzliche Kosten abnimmt und dem Betriebsinhaber so die Zeit für wichtige Aufgaben im Unternehmen freihält.

Der juristisch ausgebildete Fachmann bewahrt Innungsmitglieder vor aussichtslosen Prozessen. Er übernimmt die Prozessvertretung der Innungsmitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Nur wenige Unternehmer sind z. B. aus zeitlichen Gründen in der Lage, sich neben ihrer Tätigkeit im Betrieb in arbeits- und tarifrechtlichen Dingen so auf dem Laufenden zu halten, dass sie ihre Prozesse selbst erfolgreich führen können. Im Normalfall sollte der Handwerker dieses ihm weniger vertraute Gebiet dem Fachmann überlassen.

 

TIPP:
Zuverlässiger Rat und erfahrene Prozessvertretung in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten sind Dienstleistungen der Innung, die Sie als Unternehmer von unerfreulichen Belastungen fernhalten.

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