Der E-CHECK, die geschützte Marke

Nur ein Mitgliedsbetrieb der Elektro-Innung ist befugt den E-CHECK durchzuführen, die geschützte Marke, zu vergeben. Also darf das E-CHECK-Gütesiegel ausschließlich von Innungs-Fachbetrieben verwendet werden. Somit wird die eigene handwerkliche Leistung durch diesen »Bonus« unterstrichen.

Der E-CHECK bietet Innungsfachbetrieben Sicherheit vor unberechtigten Forderungen. Grundlage ist der integrierte Leistungsnachweis in Form eines Prüfprotokolls.

Sicherheit steht bei Kundenwünschen immer stärker im Vordergrund. Damit eröffnen sich für Handwerksbetriebe mit E-CHECK-Befugnis neue Marktchancen. Das gilt besonders für Gewerbebetriebe, die laut BGV A3 zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Elektro-Anlagen verpflichtet sind.

 

TIPP:
TV-Werbung, bundesweite Anzeigenschaltung und steigende Nachfrage - das ist der E-Check alleine in den letzten Monaten. Für viele Betriebe ist der E-CHECK Umsatzmotor Nummer eins: Er ist ein perfekter Einstieg für Folge-Umsätze bei den Kunden. Der E-CHECK darf nur vom qualifizierten Innungsfachbetrieb eingesetzt werden.

Die vielfältigen Vorteile der Elektroniker-Innung Nahe-Hunsrück

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