Tarifgebundene Verträge sorgen im Handwerk immer wieder für Diskussionsstoff.

Denn in den heutigen wirtschaftlichen Zeiten leisten starre Lohn- und Vertragssysteme meist keinen Beitrag zur Erhöhung der Flexibilität. Unternehmer beklagen sich mit Recht über “Knebelverträge”, die den Unternehmen immer mehr abfordern, anstatt sie von unnötigen “Ballaststoffen” zu befreien.

Mitglieder des Fachverbandes Rheinland-Pfalz haben es da leichter. Seit vielen Jahren vertritt der Verband in den Tarifverhandlungen die Interessen seiner Betriebe. Mit nachweislichem Erfolg:
Wer sich die Ergebnisse genau ansieht, kann leicht nachrechnen, wie viel Flexibilität ein Mitgliedsbetrieb gewinnt, und welche Kosten er sich spart. Und da kommt sehr schnell eine immense Summe zusammen.

Diese beträgt nur 5 Tage, im Gegensatz zum Gesetz, das 2 Wochen Kündigungsfrist vorsieht.

Diese können vom Arbeitnehmer laut Gesetz noch bis zu 2 Jahre nach Ablauf des Arbeitsvertrages geltend gemacht werden. Nach bestehendem Tarifvertrag für unsere Mitgliedsbetriebe sind diese Forderungen bereits nach 6 Wochen verfallen, spätestens 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


TIPP:
Die genannten Vorteile gelten nur, wenn ein Tarifvertrag besteht. Mit dem derzeitigen Tarifvertragsmodell setzt der Fachverband Rheinland-Pfalz neue Maßstäbe für seine Mitgliedsbetriebe. Denn die Vereinbarungen bieten im Vergleich zu gesetllichen Regelungen oder Verträgen in anderen Regionen deutlich mehr Flexibilität für die betroffenen Unternehmen!

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